Erstellt am: 23.02.2021
Schäuble „Dieser Gesetzentwurf ist nicht nur unnötig – er kommt auch zur Unzeit“
Die Metallarbeitgeber in der Region Heilbronn-Franken lehnen das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Betriebsrätestärkungsgesetz ab. „Unsere Unternehmen haben derzeit mit der Doppelbelastung aus Corona-Krise und grundlegende Strukturwandel zu kämpfen. Und dem Bundesarbeitsminister fällt nichts Besseres ein, als die Betriebe mit weiterer überflüssiger Bürokratie zu belasten“, sagte der Vorsitzende der Bezirksgruppe Heilbronn / Region Franken des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, Karl Schäuble, am Dienstag in Heilbronn: „Dabei hat die Bundesregierung erst jüngst ein Belastungsmoratorium beschlossen. Das ist offenbar nicht mal das Papier wert, auf dem es steht.“
Der Referentenentwurf des Betriebsrätestärkungsgesetzes aus dem Bundesarbeitsministerium täusche mit seinem Titel etwas vor, was in Wahrheit gar nicht erreicht werden könne, sagte Schäuble: „Dieses Gesetz würde die Betriebsräte nicht stärken. Ganz im Gegenteil: Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat würde noch stärker reguliert und mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden.“ Dies passe nicht zu den Anforderungen einer modernen, auf vertrauensvolle Zusammenarbeit ausgerichteten Betriebsratsarbeit, so der Arbeitgebervertreter: „Kurz gesagt: Dieser Gesetzentwurf ist unnötig – und kommt zur Unzeit.“
Der Bezirksgruppen-Vorsitzende kritisierte explizit das in dem Referentenentwurf vorgesehene Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit: „Damit greift der Gesetzgeber in eklatanter Weise in die unternehmerische Freiheit ein. Dabei ermöglichen die Unternehmen in der Corona-Pandemie schon jetzt kurzfristig und ohne große Bürokratie mobile Arbeit überall dort, wo es eben nur geht. Minister Heil versucht hier wieder einmal, seine Vorstellungen von einem gesetzlichen Anspruch auf mobile Arbeit durch die Hintertür durchzusetzen.“
Auch die geplante Einführung erleichterter Wahlvorschriften und des vereinfachten Wahlverfahrens bei Betriebsratswahlen in größeren Betrieben lehnt Schäuble ab: „Wenn zu wenige Betriebsräte gewählt werden, beruht dies auch auf der abschreckenden Überregulierung und zunehmenden Komplexität des Betriebsverfassungsgesetzes. Wenn sich im Unternehmen nicht genügend Bewerber finden, ist es schlicht nicht angemessen, die Kandidatensuche zu Lasten der Unternehmen durch gesetzliche Regelungen zu stimulieren.“
Die vorgesehene Ausweitung des Sonderkündigungsschutzes bei der Vorbereitung von Betriebsratswahlen sei ebenfalls überflüssig, erklärte der Arbeitgebervertreter: „Denn auch die ‚Initiatoren‘ der Betriebsratswahlen sind bereits heute hinreichend durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt.“